ACHTUNG – in solchen Fällen lauert auf Sie im Personalrat eine massive persönliche Haftungsfalle! Lesen Sie daher aufmerksam weiter:
Immer mehr Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind massiv überlastet: Allein zwischen 2010 und 2020 stieg die Zahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen um satte 56%. Das bedeutet: Bei Überlastung müssen Sie als Personalrat sofort einschreiten, bevor es zu spät ist. Dieser GRATIS-PDF-Report zeigt Ihnen alle Details und Gegenmaßnahmen auf. Sofort herunterladen!
Laden Sie sich diesen unverzichtbaren PDF-GRATIS-Report „Überlastungsanzeige“ hier mit einem Klick herunter. Und verhindern Sie damit massive Haftungsrisiken für Sie und Ihre Belegschaft:
haben Sie auch das Gefühl, dass Krisen in den letzten Jahren Schlag auf Schlag kommen – ohne dass ein Ende in Sicht ist?
Erst die Flüchtlingskrise. Dann die Pandemie, die in vielen Ämtern zu einer massiven Mehrbelastung geführt hat:
Nicht nur durch Arbeitsausfälle wegen Corona, sondern auch durch alles andere, was die Pandemie nach sich zog – von internen Schutzmaßnahmen über Krisenstäbe, Organisation der Hilfspakete bis hin zur Entwicklung digitaler Lösungen zum mobilen Arbeiten.
Und als Drittes dann noch der Ukraine-Krieg, der zu einer massiven psychischen Belastung führt:
Schon allein deshalb, weil er die Unsicherheit des täglichen Lebens extrem steigert.
Es schreibt Ihnen:
Maria Markatou
Chefredakteurin und Rechtsanwältin mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Arbeitsrecht, Dienstrecht und Sozialversicherungsrecht.
Da ist es kein Wunder, dass speziell der öffentliche Dienst von Arbeitsüberlastungen regelrecht überrollt wird.
Die Statistik der DAK-Gesundheit hat es gezeigt: Obwohl alle anderen Krankheiten weitgehend konstant geblieben sind, sind die psychischen Belastungen regelrecht explodiert!
Bei vielen Angestellten und Beamten ist die Belastungsgrenze längst überschritten.
Denn Sie müssen überwachen, dass Ihr Dienstherr nach § 618 BGB seinen Verpflichtungen nachkommt:
In Sachen Überlastung hat er seine Beschäftigten vor einer Gefahr für Leben und Gesundheit „so weit zu schützen, wie die Natur der Dienstleistung es gestattet.“
Daraus ergibt sich für ihn eine Fürsorgepflicht: Er muss die Arbeit so strukturieren, dass alle Beschäftigten eben nicht überlastet werden.
Eine ähnliche Vorschrift gibt es auch für Ihre verbeamteten Kollegen:
Beamte müssen aus ihrem Dienst- und Treueverhältnis heraus vorhandene Überlastungen anzeigen, sonst machen sie sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach § 75 BBG (Bundesbeamte) und § 48 BeamtStG (Landesbeamte) schadenersatzpflichtig.
Doch jetzt kommt der wichtigste Punkt für Sie:
Indem Sie nämlich selber die Initiative ergreifen – und bei Ihrem Dienstherrn eine Überlastungsanzeige einreichen.
Damit retten Sie viele Kollegen vor möglicherweise extremen finanziellen Konsequenzen. Etwa dann, wenn sie eine starke berufliche Überbelastung eben nicht anzeigen und womöglich Schadenersatz leisten müssen.
Genau das zeigt Ihnen der GRATIS-PDF-Report „Überlastungsanzeige“. Hier mit einem Klick herunterladen:
Sie haben oben gesehen, dass auch auf Sie und Ihre Belegschaft teure Schadenersatzforderungen zukommen können.
Und das übrigens nicht nur bei Überlastungsanzeigen:
Es gibt noch viele weitere Fälle, bei denen Sie als Personalrat schnell in die Haftung kommen können. Etwa hier:
Alle diese Beispiele beweisen:
Sie als Personalrat können schnell in Teufels Küche kommen, wenn Sie selbst unscheinbare Vorschriften übersehen.
Umgekehrt gilt aber auch:
WENN Sie sie kennen, können Sie genau diesen Vorschriften nutzen, um sich unentbehrlich zu machen.
Und allen Beschäftigten damit zeigen:
„Ohne uns hier im Personalrat läuft gar nichts!“
Damit Sie dabei alle Register ziehen können, gibt es jetzt den Spezial-Beratungsdienst „personalrat aktuell“:
In jeder Ausgabe von „personalrat aktuell“ mache ich Sie auf solche Fallen, aber auch auf Gestaltungsmöglichkeiten und Initiativen aufmerksam.
Ihren GRATIS-PDF-Report „Überlastungsanzeige“ bekommen Sie dann sofort zum Herunterladen dazu.
Ich freue mich, Sie schon bald als Testleser begrüßen zu dürfen!
Herzliche Grüße
Ihre
Maria Markatou
PS: „personalrat aktuell“ gehört zur Pflichtausstattung des Personalrats. Die Dienststelle muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ Abs. 2 BPersVG und den LPersVG).
Seit mehr als 10 Jahren unterstützen wir von „personalrat aktuell“ Deutschlands Personalräte bei der Erfüllung Ihres Vertretungsauftrags.
Auf 12 kompakten Seiten halten wir Sie über alle neuen Entscheidungen, Gesetze, Verordnungen, administrativen Maßnahmen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung auf dem Laufenden.
Durchschnittliche Lesezeit: nur 15 Minuten!
Wir liefern Ihnen die genaue Anleitung, mit der Sie rechtlich einwandfrei eine Überlastungsanzeige einreichen. Einfach an Ihren Bedarf anpassen. Fertig. Fordern Sie Ihr Gratis-Exemplar noch heute an!
Dieser Report zeigt Ihnen:
„personalrat aktuell“ ist mehr als ein Fachmagazin. Als Informationsdienst sind wir auch persönlich für Sie da! Sollte also eine Ausgabe einmal nicht alle Ihre Fragen beantworten oder wenn Ihnen ein anderes Thema Kopfzerbrechen bereitet:
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an
markatou@personalrat-heute.de
Zur Person:
Maria Markatou ist seit 2004 Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in München. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ihre Arbeit ist durch praxisnahe Lösungen für Personalräte gekennzeichnet − beginnend bei der Eingruppierung bis hin zur Kündigung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie kennt jede Herausforderung des Personalrats und hat immer einen Rat, wie sich diese lösen lassen.
Damit Sie das Wissen aus „personalrat aktuell“ immer direkt und unkompliziert anwenden können, liefern wir Ihnen nicht nur konkrete Tipps, sondern auch Musterdokumente, Übersichten, Tabellen und Checklisten, die Sie sich zu jeder Ausgabe aus unserem Online-Bereich unter www.premium.vnr.de herunterladen können.
Alle Hilfsmittel sind praxiserprobt und direkt einsetzbar. Nutzen Sie dieses Praxiswissen, um Ihre Personalratsziele konsequent und effizient zu erreichen.
Die Materialien stehen Ihnen als Leser langfristig in der Online-Datenbank zur Verfügung! Mit praktischer Suchfunktion. So haben Sie für jedes Thema immer und überall schnell die passenden Materialien parat.
Die Kosten für den „personalrat aktuell“ sind gemäß § 46 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze von Ihrem Dienstherrn zu übernehmen.
Den entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme haben wir bereits für Sie vorformuliert. Einfach nach Erhalt der ersten Ausgabe im Online-Portal downloaden!
Unser Fachinformationsdienst ist Ihre zuverlässige Unterstützung für die rechtssichere, sichere und kompetente Ausübung Ihrer Personalratstätigkeit.
Alle 14 Tage bringen wir Sie in nur 15 Minuten Lesezeit auf den neuesten Stand zu allen relevanten Themen für Sie als Personalrat. Die Inhalte:
Alle Details und die Schritt-für-Schritt-Anleitung gegen Überlastungen samt Muster-Dienstvereinbarung an einer Stelle. Bequemer geht es nicht! Selbstverständlich dürfen Sie alles auch nach dem Testzeitraum behalten.
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