mit Hilfe von Dienstvereinbarungen lassen sich grundlegende Aspekte der Zusammenarbeit von Dienststelle und Dienstnehmer regeln − vor allem in sozialen und arbeitsorganisatorischen Fragen. Ihre Aufgabe als Personalrat ist es, die Inhalte zu verhandeln, die Interessen der Belegschaft zu vertreten und die Ergebnisse in einer Dienstvereinbarung festzuhalten. Das kann ein zeitraubendes Unterfangen sein. Denn natürlich muss jede Dienstvereinbarung wasserdicht sein, das heißt inhaltlich vollständig und juristisch einwandfrei formuliert.
Doch nicht nur das Erstellen neuer Dienstvereinbarungen, auch die regelmäßige Überprüfung bestehender Dienstvereinbarungen gehört zu Ihren Standardaufgaben als Personalrat.
„Personalrat aktuell“ hält Sie hier zuverlässig auf dem Laufenden. So verpassen Sie keine Gesetzesänderungen und wissen auch stets um den konkreten Handlungsbedarf − inklusive Textvorlagen, Checklisten, Musterdokumenten.
Es schreibt Ihnen:
Maria Markatou
Chefredakteurin und Rechtsanwältin mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Arbeitsrecht, Dienstrecht und Sozialversicherungsrecht.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Das Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften macht die Überprüfung Ihrer geltenden Dienstvereinbarungen zwingend erforderlich.
Dienstvereinbarungen bilden eine wichtige Rechtsgrundlage für den Umgang mit Mitarbeiterdaten. Umso wichtiger ist es, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen − auch bei Gesetzesänderungen. Beispielsweise muss zukünftig aus einer Dienstvereinbarung für alle klar erkennbar hervorgehen:
Ein schwieriges Feld. Ihre spezielle Aufgabe ist es dabei, die Sichtweise der Dienstnehmer zu vertreten. Sie tragen dafür Sorge, dass alle Vorgaben zu ihren Gunsten umgesetzt werden.
Überlassen Sie uns die Recherche und Einordnung aller Urteile, Entscheidungen, Neuigkeiten und Entwicklungen zu gesetzlichen Neuregelungen und deren Umsetzung. Wir bereiten alles für Sie auf und versorgen Sie mit allen relevanten Informationen: vorsortiert, rechtssicher, verständlich. So bleiben Sie auf dem Laufenden − und sparen gleichzeitig viel Zeit für Ihre anderen Aufgaben.
Apropos Gesetzesnovelle: Haben Sie Ihre Dienstvereinbarungen an die Arbeitswelt 4.0 angepasst?
Fernzugriff, Smartphone, Home-Office − die dauernde Erreichbarkeit der Beschäftigten führt zu einem erhöhten Schutzbedarf Ihrer Kollegen und Kolleginnen. Dies muss sich in den Dienstvereinbarungen niederschlagen!
„Personalrat aktuell“ unterstützt Sie dabei − und das schon seit über 10 Jahren! Wir versorgen Sie zuverlässig mit Informationen zu allen relevanten Tätigkeitsbereichen. Dabei liegt unser Augenmerk stets auf einem höchstmöglichen Leser-Komfort. Die klare Struktur, die kurzen Beiträge, praktischen Übersichten und praxiserprobten Arbeitshilfen machen alle Informationen leicht zugänglich und schnell verwertbar.
15 Minuten Lesezeit reichen aus, um topaktuell auf dem Laufenden zu sein. Überzeugen Sie sich selbst davon!
Probieren Sie es selbst aus! Nutzen Sie diese Gelegenheit und testen Sie unseren Fachinformationsdienst jetzt 14 Tage kostenlos. Füllen Sie einfach das Bestellformular am Ende dieser Seite aus. Ihre Probe-Ausgabe und die Vorlagen gehen noch heute in die Post.
Das bedeutet: Wenn „Personalrat aktuell“ Sie überzeugt, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie erhalten dann 34 Ausgaben pro Jahr zu je 22,95 € zzgl. MwSt. und 2,68 € Versandkosten (26 Normalausgaben, 6 monothematische Ausgaben, 2 Halbjahresindizes), sowie 2 digitale Ausgabenarchive zu je 29,95 €. Den Bezug können Sie jederzeit zum Ende des Bezugsjahres kündigen − ohne Angabe von Gründen, ganz einfach per Telefon, Fax, E-Mail oder per Post.
Wenn Sie nach dem Gratis-Test auf die Unterstützung von „Personalrat aktuell“ verzichten möchten, genügt eine kurze Nachricht innerhalb des Testzeitraums an uns. Ganz einfach!
Ich freue mich, Sie schon bald als Testleser begrüßen zu dürfen!
Herzliche Grüße
Ihre
Maria Markatou
PS: „Personalrat aktuell“ gehört zur Pflichtausstattung des Personalrats. Die Dienststelle muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ Abs. 2 BPersVG und den LPersVG).
Seit mehr als 10 Jahren unterstützen wir von „Personalrat aktuell“ Deutschlands Personalräte bei der Erfüllung Ihres Vertretungs-Auftrags.
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„Personalrat aktuell“ ist mehr als ein Fachmagazin. Als Informationsdienst sind wir auch persönlich für Sie da! Sollte also eine Ausgabe einmal nicht alle Ihre Fragen beantworten oder wenn Ihnen ein anderes Thema Kopfzerbrechen bereitet:
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an
markatou@mitbestimmung-heute.de
Zur Person:
Maria Markatou ist seit 2004 Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in München. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ihre Arbeit ist durch praxisnahe Lösungen für Personalräte gekennzeichnet − beginnend bei der Eingruppierung bis hin zur Kündigung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie kennt jede Herausforderung des Personalrats und hat immer einen Rat, wie sich diese lösen lassen.
Damit Sie das Wissen aus „Personalrat aktuell“ immer direkt und unkompliziert anwenden können, liefern wir Ihnen nicht nur konkrete Tipps, sondern auch Musterdokumente, Übersichten, Tabellen und Checklisten, die Sie sich zu jeder Ausgabe aus unserem Online-Bereich unter www.adiuva.de herunterladen können.
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Die Kosten für den „Personalrat aktuell“ sind gemäß § 46 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze von Ihrem Dienstherrn zu übernehmen.
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