bitte lassen Sie jetzt alles stehen und liegen.
Denn die scheinbar harmlosen Fälle zu Personalrats-Pflichten, die Sie in den kommenden 2 Minuten erfahren, können Ihnen massive Probleme einbringen. Sogar bis hin zum Ausschluss aus dem Personalrat.
Deshalb müssen Sie diese Pflichten unbedingt kennen. Doch dabei allein bleibt es nicht. Denn es gibt auch noch die andere Seite: Ihre Rechte als Personalrat.
Auch hier zeige ich Ihnen gleich, wie Sie diese Rechte strategisch nutzen und sich dadurch unersetzlich machen. So, dass Sie damit allen Beschäftigten in Ihrer Dienststelle zeigen:
Ja, gerade hier zeigt sich, wie eng Rechte und Pflichten des Personalrats miteinander verflochten sind:
Dann würden nämlich die Personalvertretungsgesetze ins Leere laufen...
Genau deshalb ist es so wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Das Problem ist: manche Pflichten scheinen harmloser als sie tatsächlich sind. Etwa hier:
Da gab es den Fall, dass ein Vorsitzender in einer Personalversammlung neu eingestellte Mitarbeiter gegenüber allen Anwesenden für nicht geeignet hielt. Um seine These zu untermauern, zitierte er offen aus deren Bewerbungsschreiben.
Diese Bewerbungsunterlagen waren ihm im Rahmen seiner Personalratstätigkeit zuvor vom Dienstherrn überlassen worden.
Denn durch das offene Zitieren hatte er seine Verschwiegenheitspflichten verletzt. Als es deswegen zum Prozess kam, wertete das Gericht dieses Verhalten als „objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtenverletzung“. Ergebnis: Er wurde aus dem Personalrat ausgeschlossen.
Hier ist mit den Fallen aber noch längst nicht Schluss…
Ähnlicher Ärger droht Ihnen, wenn Sie vorgeschriebene Personalversammlungen nicht einberufen. Das kann sogar ein Auflösungsgrund sein! Denn laut BPersVG hat der Personalrat einmal pro Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
Ebenso fatal wäre es, wenn Sie zwar alle Beschäftigten, zu einer Personalversammlung einzuladen − und dabei die Gewerkschaften vergessen. Damit liegt erst gar keine ordnungsgemäße Personalversammlung vor.
Am schlimmsten ist aber:
Und das gilt auch für den nachwirkende Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen und den Versetzungsschutz…
Gerade weil diese Fehler so fatale Folgen haben können, habe ich Ihnen den Spezialreport „Rechte und Pflichten“ zusammengestellt. Damit denken Sie auch an kleinste juristische Details.
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Doch „Personalrat aktuell“ listet nicht nur alle Ihre Pflichten auf.
Auf der anderen Seite finden Sie in jeder Ausgabe auch Ihre Rechte. Und die sind durch die Novelle des BPersVG jetzt sogar noch erweitert worden!
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Schreiben Sie einfach eine E-Mail an
markatou@personalrat-heute.de
Zur Person:
Maria Markatou ist seit 2004 Rechtsanwältin in verschiedenen renommierten Kanzleien in München, seit 2022 in eigener Kanzlei. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ihre Arbeit ist durch praxisnahe Lösungen für Personalräte gekennzeichnet − beginnend bei der Eingruppierung bis hin zur Kündigung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie kennt jede Herausforderung im Personalrat und hat immer einen Rat, wie sich diese lösen lassen.
Damit Sie das Wissen aus „Personalrat aktuell“ immer direkt und unkompliziert anwenden können, liefern wir Ihnen nicht nur konkrete Tipps, sondern auch Musterdokumente, Übersichten, Tabellen und Checklisten, die Sie sich zu jeder Ausgabe aus unserem Online-Bereich unter www.premium.vnr.de herunterladen können.
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Die Kosten für den „Personalrat aktuell“ sind gemäß § 46 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze von Ihrem Dienstherrn zu übernehmen.
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