Oft übersehene Pflichten des Personalrats:

Was Sie auf Personal­versammlungen NIEMALS tun dürfen…

Erfahren Sie es jetzt

Versäumen Sie diese Pflichten, könnten Sie Ihren Kündigungsschutz verlieren − oder riskieren sogar die Auflösung Ihres Personalrats.

Dieser Spezialreport für Personalräte verhindert das:

Denn er zeigt Ihnen, wie Sie alle Rechte als Personalrat wahrnehmen und allen Beschäftigten zeigen, dass ohne Sie nichts läuft - von Arbeitszeitgestaltung bis Urlaub

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Personalrat aktuell

Liebe Personalrätin, lieber Personalrat,

bitte lassen Sie jetzt alles stehen und liegen.

Denn die scheinbar harmlosen Fälle zu Personalrats-Pflichten, die Sie in den kommenden 2 Minuten erfahren, können Ihnen massive Probleme einbringen. Sogar bis hin zum Ausschluss aus dem Personalrat.

Deshalb müssen Sie diese Pflichten unbedingt kennen. Doch dabei allein bleibt es nicht. Denn es gibt auch noch die andere Seite: Ihre Rechte als Personalrat.

Auch hier zeige ich Ihnen gleich, wie Sie diese Rechte strategisch nutzen und sich dadurch unersetzlich machen. So, dass Sie damit allen Beschäftigten in Ihrer Dienststelle zeigen:

„Wir hier im Personalrat holen alles für euch raus!“

Ja, gerade hier zeigt sich, wie eng Rechte und Pflichten des Personalrats miteinander verflochten sind:

Personalrat aktuell

Hätten Sie gedacht, dass Sie auch dann massive Probleme bekommen können, wenn Sie nicht nur Ihre Pflichten, sondern auch Ihre Rechte nicht wahrnehmen?

Dann würden nämlich die Personalvertretungsgesetze ins Leere laufen...

Genau deshalb ist es so wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Das Problem ist: manche Pflichten scheinen harmloser als sie tatsächlich sind. Etwa hier:

Da gab es den Fall, dass ein Vorsitzender in einer Personalversammlung neu eingestellte Mitarbeiter gegenüber allen Anwesenden für nicht geeignet hielt. Um seine These zu untermauern, zitierte er offen aus deren Bewerbungsschreiben.

Diese Bewerbungsunterlagen waren ihm im Rahmen seiner Personalratstätigkeit zuvor vom Dienstherrn überlassen worden.

Dieser Lapsus kostete den Personalrat den Job!

Denn durch das offene Zitieren hatte er seine Verschwiegenheitspflichten verletzt. Als es deswegen zum Prozess kam, wertete das Gericht dieses Verhalten als „objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtenverletzung“. Ergebnis: Er wurde aus dem Personalrat ausgeschlossen.

Hier ist mit den Fallen aber noch längst nicht Schluss…

Ähnlicher Ärger droht Ihnen, wenn Sie vorgeschriebene Personalversammlungen nicht einberufen. Das kann sogar ein Auflösungsgrund sein! Denn laut BPersVG hat der Personalrat einmal pro Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

Ebenso fatal wäre es, wenn Sie zwar alle Beschäftigten, zu einer Personalversammlung einzuladen − und dabei die Gewerkschaften vergessen. Damit liegt erst gar keine ordnungsgemäße Personalversammlung vor.

Am schlimmsten ist aber:

Kommt es wegen eines solchen Fehlers zu einer Auflösung des Personalrats,
dann ist auch Ihr Kündigungsschutz futsch!

Und das gilt auch für den nachwirkende Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen und den Versetzungsschutz…

Gerade weil diese Fehler so fatale Folgen haben können, habe ich Ihnen den Spezialreport „Rechte und Pflichten“ zusammengestellt. Damit denken Sie auch an kleinste juristische Details.

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Sie bekommen diesen Spezialreport als Dankeschön dafür, dass Sie sich meinen Informationsdienst „Personalrat aktuell“ ohne Risiko ansehen.

Doch „Personalrat aktuell“ listet nicht nur alle Ihre Pflichten auf.

Auf der anderen Seite finden Sie in jeder Ausgabe auch Ihre Rechte. Und die sind durch die Novelle des BPersVG jetzt sogar noch erweitert worden!

Es lohnt sich also für Sie, wenn Sie „Personalrat aktuell“ ohne Risiko gratis testen. Klicken Sie hier!

Das Beste:

Mit Ihrem Gratis-Test können Sie noch heute beginnen, allen Ihren Beschäftigten zu zeigen, was Sie im Personalrat alles leisten.

Denn Sie bekommen als Dankeschön für Ihre Testbereitschaft den Spezialreport...

„Rechte und Pflichten“

...gratis zum Herunterladen als PDF dazu.

Damit holen Sie in Sachen Mitbestimmung ohne viel Vorbereitung das Maximum heraus:

Alle Beschäftigten sehen durch diese Maßnahmen unmittelbar, wie sich Ihr Engagement im Personalrat direkt auf ihr Arbeits- und Lebensumfeld auswirkt.

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Seit mehr als 10 Jahren unterstützen wir von „Personalrat aktuell“ Deutschlands Personalräte bei der Erfüllung Ihres Vertretungs-Auftrags.

Auf 12 kompakten Seiten halten wir Sie über alle neuen Entscheidungen, Gesetze, Verordnungen, administrativen Maßnahmen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung auf dem Laufenden.

Durchschnittliche Lesezeit: nur 15 Minuten!

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„Personalrat aktuell“ ist mehr als ein Fachmagazin. Als Informations­dienst sind wir auch persönlich für Sie da! Sollte also eine Ausgabe einmal nicht alle Ihre Fragen beantworten oder wenn Ihnen ein anderes Thema Kopfzerbrechen bereitet:

Schreiben Sie einfach eine E-Mail an
markatou@personalrat-heute.de

Zur Person:
Maria Markatou ist seit 2004 Rechtsanwältin in verschiedenen renom­mierten Kanzleien in München, seit 2022 in eigener Kanzlei. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ihre Arbeit ist durch praxis­nahe Lösungen für Personalräte gekennzeichnet − beginnend bei der Eingruppierung bis hin zur Kündigung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie kennt jede Herausforderung im Personalrat und hat immer einen Rat, wie sich diese lösen lassen.

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Damit Sie das Wissen aus „Personalrat aktuell“ immer direkt und unkompliziert anwenden können, liefern wir Ihnen nicht nur konkrete Tipps, sondern auch Musterdokumente, Übersichten, Tabellen und Checklisten, die Sie sich zu jeder Ausgabe aus unserem Online-Bereich unter www.premium.vnr.de herunterladen können.

Alle Hilfsmittel sind praxiserprobt und direkt einsetzbar. Nutzen Sie dieses Praxiswissen, um Ihre Personalratsziele konsequent und effizient zu erreichen.

Die Materialien stehen Ihnen als Leser langfristig in der Online-Datenbank zur Verfügung! Mit praktischer Suchfunktion. So haben Sie für jedes Thema immer und überall schnell die passenden Materialien parat.

Ihr gutes Recht:
„Personalrat aktuell“ gehört zum Geschäftsbedarf

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Die Kosten für den „Personalrat aktuell“ sind gemäß § 46 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungs­gesetze von Ihrem Dienstherrn zu übernehmen.

Den entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme haben wir bereits für Sie vorformuliert. Einfach nach Erhalt der ersten Ausgabe im Online-Portal downloaden!

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  • Aktuelle Gesetze, Urteile und Erlasse − praxisbezogen aufbereitet
  • Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung
  • Vorformulierte Dienstvereinbarungen zu allen Themen
  • Aktuelle Rechte und Pflichten des Personalrats
  • Dienstgeber-Tricks − wie Sie sie erkennen
  • „Schwachstellen“ beim Arbeits- und Dienstrecht − mit realen Praxisfällen
  • Vorschläge für eine optimale Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern
  • Tipps, mit denen Sie die Rechte des Personalrats voll ausnutzen
  • Arbeitshilfen wie Muster-Dienstvereinbarungen, Muster-Dokumente, Musterschreiben, Vorlagen, Übersichten, Checklisten
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